Fragen und Antworten

Wann kommt der Klimawandel nach Luzern? Weitere Fragen und Antworten rund ums Klima gibt es auf luzern-wird-klimaneutral.ch.
  • Warum wurde ein Planungsbericht über die Klima- und Energiepolitik des Kantons Luzern erstellt?

    An der Klima-Sondersession vom 24. Juni 2019 hat der Luzerner Kantonsrat der Regierung den Auftragt erteilt, einen Planungsbericht über die Klima- und Energiepolitik des Kantons Luzern zu erstellen. Besagter Bericht soll aufzeigen, wie im Kanton Luzern das vom Luzerner Kantonsrat an derselben Sitzung beschlossene Klimaziel «Netto null Treibhausgasemissionen bis 2050» erreicht werden soll. Der Planungsbericht war vom 11. Januar bis 7. Mai 2021 in einer breiten Vernehmlassung. Insgesamt haben sich 182 Parteien, Verbände und Interessierte zur künftigen Luzerner Klima- und Energiepolitik geäussert. Der vom Regierungsrat am 21. September 2021 verabschiedete Bericht berücksichtigt die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. An seinen Sessionen im Januar und März 2022 hat der Kantonsrat über den Planungsbericht und über zahlreiche Anträge, Bemerkungen und Vorstösse zum Thema Klima beraten. Am 21. März 2022 haben die Kantonsparlamentarierinnen und –parlamentarier den Planungsbericht Klima und Energie zustimmend zur Kenntnis genommen. 

  • Welches Ziel verfolgt der Planungsbericht über die Klima- und Energiepolitik des Kantons Luzern?

    Im Planungsbericht zur Klima- und Energiepolitik 2021 des Kantons Luzern zeigt der Regierungsrat auf, mit welchen Stossrichtungen und Massnahmen der Kanton Luzern den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in den nächsten Jahren gezielt und koordiniert angehen will. Insbesondere wird im Bericht erläutert, was das vom Luzerner Kantonsrat festgelegte und auch national und international geltende Ziel «Netto null Treibhausgasemissionen bis 2050» für den Kanton Luzern bedeutet und wie dieses Ziel erreicht werden kann.

  • Wer wurde bei der Erstellung des Planungsberichts über die Klima- und Energiepolitik mit einbezogen?

    Der Planungsbericht wurde unter der Federführung des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements (BUWD) in Zusammenarbeit mit rund 70 Fachexpertinnen und Fachexperten aus allen Departementen der kantonalen Verwaltung und kantonsnahen Einheiten (Luzerner Kantonsspital, Luzerner Pensionskasse, LUSTAT, Gebäudeversicherung Luzern, Verkehrsverbund Luzern) sowie fünf Professorinnen und Professoren der Hochschule Luzern erarbeitet. Durch den unmittelbaren Einbezug der für die einzelnen Themenbereiche zuständigen Fachbereiche im Rahmen von Workshops, Gesprächen und Überarbeitungsrunden konnte auf ein enorm grosses und breites Fachwissen zurückgegriffen werden.

    Des Weiteren begleitete ein politstrategischer Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Bildung/Wissenschaft und NGOs das Projekt. Um zudem die Rückmeldung möglichst vieler Interessengruppen abzuholen, wurden zwei Echoräume – je einer zum Thema Anpassung an den Klimawandel sowie zum Thema Klimaschutz – durchgeführt. Schliesslich fand ein intensiver Austausch mit den zuständigen Bundesbehörden sowie mit anderen Kantonen (u.a. Aargau, Graubünden, Zürich) statt.

    Vom Januar bis Mai 2021 wurde der Planungsbericht in eine breite Vernehmlassung gegeben. Insgesamt haben sich 182 Parteien, Verbände und Interessierte zur zukünftigen Klima- und Energiepolitik des Kantons Luzern geäussert (Medienmitteilung vom 12. Mai 2021). Nach Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens hat der Regierungsrat den Planungsbericht über die Klima- und Energiepolitik 2021 des Kantons Luzern am 21. September 2021 verabschiedet (Medienmitteilung vom 18. Oktober 2021). Im Januar 2022 wird der Kantonsrat über den Planungsbericht beraten.

  • Warum verfolgt der Kanton Luzern im Hinblick auf die Herausforderungen des Klimawandels eine Doppelstragie?

    Mit einer Doppelstrategie passt sich der Kanton Luzern an das sich verändernde Klima an und zeigt gleichzeitig auf, wie er den Klimaschutz vorantreiben möchte, um das Ziel von netto null Treibhausgasemissionen bis 2050 zu erreichen. Denn die Auswirkungen des Klimawandels werden in den nächsten Jahren zunehmend zu spüren sein – auch wenn Massnahmen getroffen werden, um das Klima zu schützen.

  • Wie werden die Herausforderungen des Klimawandels im Kanton Luzern konkret angegangen?

    Im Planungsbericht über die Klima- und Energiepolitik des Kantons Luzern wurden Massnahmen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung in verschiedene Handlungsfelder eingeteilt. Die Massnahmen werden anschliessend mit einem Massnahmen- und Umsetzungsprogramm, welches 2022 vom Regierungsrat verabschiedet wird, konkretisiert und mit einem regelmässigen Monitoring und Controlling überprüft. Im Bereich Klimaschutz wurden zudem für die verschiedenen Handlungsfelder Absenkpfade für die Treibhausgasemissionen festgelegt.


  • Was bedeutet «netto null» beziehungsweise Klimaneutralität?

    Im Bericht von 2018 hat der Weltklimarat (IPCC – Intergovernmental Panel on Climate Change) aufgezeigt, dass wir Menschen in Zukunft unter dem Strich (netto) keine (null) Treibhausgasemissionen mehr verursachen dürfen, um unser Klima zu stabilisieren. Das heisst, wir müssen alle Emissionen, die wir nicht verhindern können (z. B. gewisse in der Landwirtschaft und Abfallverbrennung) wieder aus der Atmosphäre entfernen (siehe Negativemissionstechnologien). Dadurch wird die Menschheit klimaneutral und der globale Temperaturanstieg stoppt.

  • Was sind Treibhausgassenken?
    In beschränktem Umfang können Treibhausgase mittels Senken wieder aus der Atmosphäre entfernt werden. Senken können natürlicher Art (beispielsweise Aufforstung) oder technischer Art (beispielsweise direkte Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre oder Pyrolyse mit Einlagerung von Pflanzenkohle im Boden) sein. Sie entziehen der Atmosphäre CO2 und lagern das CO2 sicher und dauerhaft im Erdreich ein.
  • Kann der Kanton Luzern das Klimaziel «Netto null 2050» erreichen?

    Ja, das kann er. Um die Klimaziele erreichen zu können, braucht es aber das Engagement von uns allen. Jede und jeder kann mit seinem Verhalten einen wesentlichen Beitrag zum Schutz unseres Klimas leisten. Auch der Kanton Luzern will seinen Teil dazu beitragen und Verantwortung in der Umsetzung der Klimaschutzmassnahmen übernehmen. Dabei geht er koordiniert und in Übereinstimmung mit der internationalen und nationalen Klimapolitik vor.

  • Warum ist es günstiger/wirtschaftlicher in Klimaschutzmassnahmen zu investieren, als nichts zu unternehmen?

    Ein ungebremster Klimawandel hat hohe Folgekosten global, in der Schweiz und im Kanton Luzern. Eine Zunahme an Hitzeperioden, Felsstürzen oder Überschwemmungen wirkt sich negativ auf die Gesundheit der Menschen, auf die Tier- und Pflanzenwelt, die Erträge der Landwirtschaft und die Infrastruktur aus. Die volkswirtschaftlichen Kosten für den Klimaschutz fallen deshalb deutlich geringer aus als die Folgekosten eines ungebremsten Klimawandels. Mit den Massnahmen zum Klimaschutz sind ausserdem viele Chancen verbunden – insbesondere für die Luzerner Wirtschaft. Indem erneuerbare Energien im Kanton erzeugt und genutzt werden, kann die Abhängigkeit vom Ausland reduziert, die Energiekosten gesenkt und viel zusätzliche Wertschöpfung in der Region erzeugt werden. Zahlreiche Klimaschutzmassnahmen können ausserdem mit bestehenden Technologien realisiert werden.

  • Wie wird der Klimawandel verursacht?

    Der Klimawandel wird durch Treibhausgase in der Atmosphäre verursacht. Seit Beginn der Industrialisierung ist die Konzentration der Treibhausgase in der Atmosphäre aufgrund der menschgemachten Emissionen immer weiter gestiegen. Treibhausgase wirken ähnlich wie die Hülle eines Gewächshauses: Kurzwellige Sonnenstrahlung, die die Erdoberfläche erwärmt, wird zwar hereingelassen, jedoch wird verhindert, dass die langwellige Wärmeabstrahlung zurück ins Weltall abgegeben wird. Die erhöhte Konzentration der Treibhausgase in der Atmosphäre hat somit Auswirkungen auf die Luft- beziehungsweise Meerestemperatur: Die Temperatur auf der Erde steigt. Während es im globalen Mittel seit Beginn der Industrialisierung rund 1 Grad Celsius wärmer geworden ist, wird in der Schweiz im selben Zeitraum ein Temperaturanstieg von fast 2 Grad Celsius registriert: In der Schweiz steigt die Temperatur damit doppelt so schnell wie im weltweiten Durchschnitt.

  • Was sind Treibhausgase?

    Zu den Treibhausgasen zählen etwa Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O) und Wasserdampf (H2O). Sie bewirken den sogenannten Treibhauseffekt und tragen so zur Erderwärmung bei. Kohlendioxid entsteht bei der Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Erdöl und Erdgas. Methan und Lachgas werden insbesondere in der Landwirtschaft ausgestossen.

  • Was ist der Unterschied zwischen direkten und indirekten Treibhausgasemissionen?

    Die Unterscheidung in direkte und indirekte Treibhausgasemissionen ist zwar nicht für das Klima, jedoch für den Handlungsspielraum des Kantons Luzern relevant. Alle Treibhausgasemissionen, die innerhalb der Kantonsgrenze entstehen, werden als «direkte Emissionen» bezeichnet. Sie entstehen direkt vor Ort, beispielsweise beim Heizen oder Autofahren. Alle Treibhausgasemissionen, die ausserhalb der Kantonsgrenzen entstehen, gelten als indirekt. Sie haben ihren Ursprung nicht im Kanton Luzern selber, sondern entstehen ausserhalb in der Produktion von Energie, Dienstleistungen und Produkten, die im Kanton konsumiert werden. Werden nur die direkten Emissionen innerhalb der Kantonsgrenzen betrachtet, spricht man von der Territorialperspektive. Die Konsumperspektive berücksichtigt zusätzlich die indirekten Emissionen der von den Einwohnerinnen und Einwohnern konsumierten Energie, Dienstleistungen und Produkten.

    Für die Zielvorgabe netto null Treibhausgasemissionen bis 2050 im Kanton Luzern sind die durch die Einwohnerinnen und Einwohner sowie Betriebe und Unternehmen auf Kantonsgebiet direkt verursachten Treibhausgasemissionen massgebend. Im Planungsbericht Klima und Energie sieht der Kanton Luzern aber auch Massnahmen vor, die zu einer Reduktion der indirekten Treibhausgasemissionen führen sollen.

  • Was sind Absenkpfade?

    Absenkpfade sind Zielvorgaben zur schrittweisen Reduktion der Treibhausgasemissionen in den verschiedenen Handlungsfeldern innerhalb eines bestimmten Zeithorizonts. In den Handlungsfeldern Verkehr, Gebäude und Industrie sollen bis 2050 im Kanton Luzern keine Treibhausgase mehr ausgestossen werden. In den Handlungsfeldern Landwirtschaft und Abfall wird mit den Absenkpfaden zwar eine Reduktion der heutigen Treibhausgasemissionen angestrebt, eine Reduktion auf null Treibhausgasemissionen bis 2050 ist hier jedoch nicht realistisch. Die innerhalb des Kantons verbleibenden Treibhausgasemissionen müssen mittels Senken wieder der Atmosphäre entnommen werden, sodass letztlich das Ziel «Netto null 2050» erreicht wird.

  • Was sind Emissionsminderungszertifikate?

    Emissionsminderungszertifikate können erworben beziehungsweise gehandelt werden. Mit ihnen werden Treibhausgasemissionen, die etwa im Kanton Luzern entstehen, anderenorts kompensiert. Mit Emissionsminderungszertifikaten wird in zertifizierte Klimaschutzprojekte, welche die CO2-Belastung einer anderen Region reduzieren, investiert. Für den Kanton Luzern ergibt sich voraussichtlich lediglich die Möglichkeit, Emissionsminderungszertifikate im Rahmen von Klimaschutzprojekten im Ausland zu erwerben, wenn diese Teil eines zwischenstaatlichen Abkommens sind. Das Netto-null-Ziel des Kantons soll jedoch ohne solche Emissionsminderungszertifikate erreicht werden.

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