Pilotprojekte

Der Kanton Luzern unterstützt in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern engagierte Unternehmen, Organisationen, Start-ups oder Gemeinden dabei, Pilotprojekte in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung oder Energie zu initiieren, um die Herausforderungen des Klimawandels im Kanton Luzern anzugehen. Für die Ausschreibung 2024 hat eine unabhängige Fachjury die besten Pilotprojekte ausgewählt, die nun finanziell unterstützt werden. Ab Januar 2025 können wieder neue Projekte aus allen Handlungsfeldern eingereicht werden. 

Handlungsfelder für Pilotprojekte Klima und Energie
Themenfelder der Pilotprojekte Klima und Energie im Überblick.

Geförderte Pilotprojekte 2024

Es wurden sechs Projekte im Umfang von insgesamt 300’000 Franken unterstützt. Dazu gehören:

Schauen Sie sich die Kurzvideos an, um mehr über die einzelnen Projekte zu erfahren.
 
Ablauf 2025
Die Ausschreibung findet 2025 erneut statt. Die genauen Termine werden noch bekannt gegeben.

  1. Eingabe des Pilotprojekts über das Gesuchsportal.
  2. Vorprüfung der Unterlagen (formell und inhaltlich).
  3. Wahl der überzeugendsten Projekte und Festlegung des finanziellen Unterstützungsbeitrags durch die Fachjury.
  4. Anschliessend Mitteilung des Entscheids der Jury an den/die Projektträger/in und Zustellung der Unterstützungsvereinbarung.
  5. Auszahlung Unterstützungsbeitrag (50 %).

Förderung

Die Ausschreibung wurde 2024 erstmals lanciert und ist zunächst auf drei Jahre begrenzt. Die totale Fördersumme beträgt 300'000 Franken pro Jahr für die Programmperiode 2024 bis 2026. Es gelten die im Reglement für das jeweilige Förderjahr festgehaltenen Zulassungs- und Verfahrensbestimmungen.

  • Wie hoch sind die Förderbeiträge pro Projekt?
    • Die Fördersumme pro Projekt liegt bei maximal 50 Prozent der Projektkosten und beträgt min 2'000 und maximal 100`000 Franken pro Projekt.

    • Das Projekt darf mit weiteren öffentlichen Fördergeldern finanziert sein. Insgesamt ist eine Förderung von bis zu 50 Prozent der Projektkosten durch die öffentliche Hand möglich.

    • 50 Prozent des Förderbetrags werden umgehend nach der Bekanntgabe des Juryentscheids ausbezahlt, die übrigen 50 Prozent des Förderbetrags werden nach Projektabschluss ausbezahlt.

  • Was sind die wichtigsten Förderbedingungen?
    • Eingabeberichtigt sind Firmen, Organisationen (Vereine, NGO…) sowie Gemeinden des Kantons Luzern.
    • Die Pilotprojekte müssen ihren Standort und Wirkungsbereich im Kanton Luzern haben.
    • Die Pilotphase muss innerhalb von vier Jahren nach Beitragszusage abgeschlossen sein.
    • Der Kanton Luzern ist als Beitragsgeber auch nach Projektabschluss zu nennen.
    • Die Projekteingabe erfolgt fristgerecht und vollständig.
    • Ein jährlicher, schriftlicher Kurzreport ist einzureichen.
    • Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit.

Beurteilungskriterien

Mit dieser Ausschreibung wird die Möglichkeit geschaffen, neue innovative Lösungen zu initiieren und diese in die Praxis umzusetzen. Gesucht werden zukunftsfähige Lösungen mit Leuchtturmcharakter, die Impulse schaffen und den Menschen Alternativen im Alltag zeigen. Projektideen, welche die nachfolgenden Kriterien erfüllen, haben eine gute Chance auf Förderung.

Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Die Jury entscheidet abschliessend, ob ein Projekt gefördert wird und in welchem Umfang.

Unabhängige Fachjury

Die eingegangenen Projektideen werden durch die Fachjury beurteilt und die finanziellen Unterstützungsbeiträge festgelegt. Die Jury setzt sich 2025 aus folgenden Personen zusammen:

Vorname, Name  Organisation, Funktion
 Patrick Abegg  Bereich Politik und Strategie – Mobilität, Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Kanton Luzern
 Alexa Bodammer  Dozentin und Projektleiterin, Stadtforscherin, Hochschule Luzern Soziale Arbeit (HSLU)
 Ronja Bohnenblust  Bereich Politik und Strategie – Klima, Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Kanton Luzern
 Dr. Cyril Brunner  Klimawissenschaftlicher, Institut für Atmosphäre und Klima, ETH Zürich
 Dr. Stephanie Engels  Geschäftsführerin Schwyz Next und Coach InnovationsTransfer Zentralschweiz (ITZ)
 Viktor Sigrist (Vorsitz)  Direktor, Hochschule Luzern Departement Technik und Architektur (HSLU)
 Nadège Vetterli  Leiterin BFE-Forschungsprogramm Gebäude und Städte, Anex Ingenieure, Leiterin Bauphysik und Energiesimulationen

 

Projekteingabe

Sie können ab Januar 2025 wieder neue Projekte einreichen. Die Projekteingabe erfolgt über das Gesuchsportal des Förderprogramms Energie. Nach der definitiven Einreichung der Daten können diese nicht mehr angepasst werden. Eine erfolgreiche Projekteingabe enthält folgende Bestandteile:

  • Projektgrundlagen (Eingabe im Gesuchsportal): Organisation, Kontaktperson, Kontaktangaben, Projektstandort, Kontoangaben, Projektname, Projektbeteiligte (inkl. Einwilligung), Themenfelder, Projektstart, Projektende, Gesamtkosten, beantragte Unterstützung, weitere Unterstützungsbeiträge.
  • Projektbeschrieb (wird für 2025 noch aktualisiert): Projektbeschrieb, Projektziele, Innovationsgrad, Umsetzbarkeit, Nachweis der Finanzierbarkeit, Erfolgsaussichten, Wirkungsgrad.
  • Gesuchsformular: Im Gesuchsportal wird automatisch ein Gesuchsformular generiert, welches anschliessend unterschrieben per Post einzusenden ist.