Der Klimawandel ist eine globale Herausforderung und geht somit alle an. Internationale, nationale und kantonale Klimapolitik ist nötig, um die international vereinbarten Klimaschutzziele erreichen zu können. Mit dem Übereinkommen von Paris hat sich die Staatengemeinschaft 2015 das Ziel gesetzt, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
Der Kanton verfolgt in seiner Klimapolitik in Übereinstimmung mit der Zielsetzung des Bundes und des Klimaabkommens von Paris das Ziel, die Treibhausgasemissionen im Kanton bis 2050 auf netto null zu senken. Netto null heisst, dass zwar weiterhin Treibhausgasemissionen in bestimmten Bereichen entstehen, diese aber in mindestens gleichem Umfang wieder aus der Atmosphäre entfernt werden müssen.
Der Bund, die Kantone und die Gemeinden verfolgen ein gemeinsames Ziel mit unterschiedlicher Verantwortung und jeweiligen Zuständigkeiten. Der Planungsbericht Klima und Energie zeigt auf, wie das Klimaschutzziel erreicht werden kann und welche Massnahmen dazu auf kantonaler Ebene notwendig sind. Die auf kantonaler Ebene umsetzbaren Massnahmen stehen in engem Bezug zur Bundespolitik und sind auf die Gesetzgebung abgestimmt. Als Grundsatz werden Vorschriften primär dort eingesetzt, wo die Zielerreichung mit einem Anreiz- oder Lenkungssystem nicht möglich ist. Teilweise ist aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen aber auch eine Kombination aus Vorschrift und einem Fördersystem zielführend.